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Die Stabstelle für Landesplanung untersteht der Regierung und berät sie in raumrelevanten
Fragen. Das Tätigkeitsfeld der Stabstelle erstreckt sich von der Begutachtung
der Ortsplanungen, über die Entwicklung und Betreuung der Landesplanung bis hin zur Mitarbeit an grenzüberschreitenden Planungen. Zum allgemeinen Aufgabenbereich zählen z.B.
Beratungen oder die Erarbeitung von Planungen und Stellungnahmen. Der Auftrag
zur Landesplanung stützt sich auf die Verfassung ab. Ziele und Aufgaben lassen sich aus verschiedenen Gesetzen wie z. B. dem Baugesetz ableiten. Mehr...
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